Vogelgrippe: So erkennen und melden Sie diese Krankheit und verhindern ihre Ausbreitung

Avian Flu: How to spot and report this disease and prevent it from spreading
Am 7. November wurde in ganz England eine landesweite Haltungsverordnung eingeführt, die es Vogelhaltern gesetzlich vorschreibt, ihre Vögel im Haus zu halten und strenge Maßnahmen zu befolgen, um zum Schutz ihrer Herden beizutragen und die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.

Ursprünglich galt die Unterbringungsverordnung nur für Teile von Suffolk, Norfolk und Essex, doch mittlerweile ist sie in ganz England in Kraft, da das Vereinigte Königreich mit dem größten Ausbruch der Vogelgrippe aller Zeiten konfrontiert ist und seit Oktober 2021 über 200 Fälle bestätigt wurden.

Die Unterbringung von Vögeln verringert das Risiko einer Ansteckung gehaltener Vögel mit der Vogelgrippe erheblich, insbesondere in Kombination mit strengen Biosicherheitsmaßnahmen, zum Beispiel der Desinfektion von Schuhen, der Einschränkung des Personen- und Fahrzeugverkehrs und der gründlichen Reinigung der Vogelbehausungen.

Wie können wir helfen?

Silostop Agri liefert landwirtschaftliche Windschutze , sogenannte Secure Windbreaks , die das Vieh in Stallungen vor rauem Wetter schützen sollen.

Die Windschutze dienen auch als Barriere und verhindern, dass sich Wildvögel mit Ihren Vögeln vermischen, während sie gleichzeitig für Sonnenlicht und Belüftung sorgen.


Sichere Windschutzvorrichtungen lassen sich mit einem einfachen Haken- und Ratschensystem problemlos zwischen offenen Feldern an traditionellen landwirtschaftlichen Gebäuden und Schuppen befestigen.

Das Windschutzmaterial, ein robustes Stricknetz, kann einzeln (ohne Haken und Ratschen) geliefert und individuell an alle Arten von Ställen, Gebäuden und Öffnungen angepasst werden, um Ihre Vögel vor der Vogelgrippe zu schützen.


Für weitere Informationen zu Secure Windbreaks besuchen Sie bitte Windbreaks oder rufen Sie 01206 585090 an.

Weitere Informationen zur sicheren Unterbringung Ihrer Vögel finden Sie im folgenden Artikel auf der Website der Regierung: https://www.gov.uk/guidance/bird-flu-avian-influenza-housing-your-birds-safely

So erkennen Sie die Vogelgrippe

Infizierte Vögel zeigen typischerweise einige oder alle der folgenden Symptome:

• plötzlicher Tod
• ein geschwollener Kopf
• geschlossene oder tränende Augen
• Lethargie und Reaktionslosigkeit
• Mangel oder Koordination
• weniger essen und trinken
• Zittern
• hängende Flügel und schleppende Beine
• Atembeschwerden (Keuchen und/oder Husten)
• verfärbter oder lockerer Kot

So melden Sie Vogelgrippe

Wenn Sie einen Verdacht auf Vogelgrippe bei Geflügel oder anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln haben, müssen Sie dies umgehend melden, indem Sie anrufen:

• 03000 200 301, wenn Sie in England sind
• 03003 038 268, wenn Sie in Wales sind
• Ihr örtliches Außendienstbüro, wenn Sie in Schottland sind

Die Vogelgrippe ist eine meldepflichtige Krankheit bei Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln. Wenn Sie es nicht melden, verstoßen Sie gegen das Gesetz. Wenn Sie den Verdacht auf Vogelgrippe bei Wildvögeln haben oder tote Wildvögel melden müssen, rufen Sie Defra unter 03459 33 55 77 an, wenn Sie Folgendes finden:

• ein oder mehrere tote Greifvögel
• 3 oder mehr tote Möwen oder wilde Wasservögel (Schwäne, Gänse und Enten)
• 5 oder mehr tote Vögel jeglicher Art

Weitere aufgefundene tote Wildvögel müssen Sie nicht melden. Bei Wildvögeln ist die Vogelgrippe keine meldepflichtige Krankheit.